Die Firma Raquet benennt dem Kunden selbstständige Haushaltshilfen aus osteuropäischen Ländern. Das osteuropäische Unternehmen schließt einen Dienstleistungsvertrag direkt mit dem Kunden ab. Wünscht der Kunde eine Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit, kann die Firma Raquet mit der Abwicklung beauftragt werden.
Für die Benennung von Interessenten aus Polen oder anderen osteuropäischen EU-Ländern erhält die Firma Raquet eine einmalige Servicevergütung in Höhe von 714,00 Euro (incl. Mehrwertsteuer).
Die Firma Raquet kann nicht für entstehende Schäden haftbar gemacht werden, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem osteuropäischen oder deutschen Dienstleister und dem Kunden entstehen. Bei den Bemühungen wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit ein Unternehmen gefunden wird, das sich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Risiken auf diese Weise gedeckt werden.
Sollte eine Person, die dem Kunden durch die Firma Raquet bekannt geworden ist, in irgendeiner Art und Weise, ob mit Dienstleistungsvertrag oder Arbeitsvertrag bei einem Partneruntrnehmen, vom Kunden oder Dritten beschäftigt werden, so wird sofort die vorgenannte Servicevergütung und eine Vertragsstrafte in Höhe der Servicevergütung fällig. Der Kunde darf keine ihm überlassende Daten über ihm vorgeschlagene Kräfte an Dritte weitergeben.
Die Firma Raquet ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten zu speichern und im Rahmen der Vermittlungstätigkeit zu verwenden. Auch die Weitergabe an Dritte ist zulässig, sofern es die Tätigkeit erfordert. Die Kundendaten werden vertraulich behandelt.
Alle Beratungsleistungen sind für den Kunden kostenfrei. Diese freiwilligen Leistungen können somit auch nicht eingeklagt werden. Für die Informationen auf dieser Homepage, sowie für die Beratungsleistungen wurde sorgfältig recherchiert. Für die kostenfreie Nutzung der Informationen bzw. Beratungsinformationen wird weder Garantie noch die juristische Verantwortung übernommen. Verbindliche Auskünfte werden von Rechtsanwälten oder Steuerberatern erteilt.
Rund-um-die-Uhr-Betreuung, 24h Pflege usw. sind Begriffe unter denen im Internet gesucht wird. Damit Sie uns finden können, verwenden wir diese und ähnliche Begriffe auch. Wir möchten jedoch klarstellen, dass die eingesetzten Kräfte zwar 24 Std. anwesend sein können, jedoch nicht 24 Std. arbeiten. Die übliche Tätigkeitszeit überschreitet die allgemeine 8-Stunden-Regelung nicht.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch Ersatzbestimmungen, die dem urprünglichen Zweck entsprechen, zu ersetzen. Bei schriftlichen Verträgen gelten die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur Raquet.
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