Wenn die Senioren polnische Pflegekräfte für ihre PFLEGE haben, müssen sie nicht mehr ins Pflegeheim gehen, sondern können für immer zuhause bleiben. Machen Sie daher diese Seite zu Ihrer Startseite! Am 1. Mai 2011 fielen die
Zugangs-Beschränkungen für Arbeitnehmer aus den im Jahr 2004 der EU beigetretenen acht osteuropäischen Staaten Estland, Lettland, Litauen,
Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn zum deutschen Arbeitsmarkt weg. Sie können nun zu denselben Bedingungen arbeiten wie deutsche Arbeitnehmer, als
24h Haushaltshilfen, 24h Seniorenbetreuer, 24h Altenpflegerin, 24h Pflegekräfte, 24h Pflegepersonal für die 24h Pflege bis Pflegestufe 2 und 3. Bisher benötigten sie dafür eine spezielle Arbeitserlaubnis. Deutschland gehörte zu den EU-15-Staaten, die ihren Arbeitsmarkt mit am stärksten abschotteten. Das Thema wurde im Vorfeld der
EU-Erweiterung 2004 kontrovers diskutiert, wobei die Angst geäußert wurde, dass der deutsche Arbeitsmarkt einem "Ansturm" nicht gewachsen sein könnte und es zu erhöhter Arbeitslosigkeit unter der heimischen Bevölkerung kommen könnte. Deutschland beschränkte demnach den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt und gehört zusammen mit Österreich zu den beiden Ländern, für die die vollständige Freizügigkeit erst ab dem 1. Mai 2011 galt. Noch nicht von der Freizügigkeit erfasst sind Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien, denen der Arbeitsmarkt in Deutschland und in Österreich erst 2014 geöffnet wird. Sie können polnische Pflegekräfte tatsächlich selbst einzustellen, aber wir bieten Ihnen weiterhin das bewährte Modell der Mitarbeiterentsendung aus Polen für die Dienstleistungserbringung in Deutschland an, weil: